Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Provinz  Pommern,  Regierungsbezirk  Stettin

EErster)  Zins-Kupon  (Erst)  Serie

zu  der
Kreis-Obligation  des  Regenwalder  Kreises
Litir.  M  .  .  ..  uͤber  ..  .  .  ..  Thaler  zu  fuͤnf  Prozent  Zinsen

r
uͤber  Thaler  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfaͤngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  am

-iie  6—  und  späterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis-Obligation  für

das  Halbfahr  vom  -Wa#-Veemger.—  mit  (in  Buchstaben))  Thaler
..........  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommunalkasse  zu  Labes  oder  bei  der
Ritterschaftlichen  Privatbank  in  Stettin  nach  dem  Belieben  des  Inhabers.
abes,  den  .  .ten  18..
(I.  S.)

Die  ständische  Kreis-Kommission  für  den  Chausseebau  von
Labes  nach  Plathe  im  Regenwalder  Kreise.
Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  bis  zum  S0

ersten  Juli  1
·  zweiten  Januar  18..
erhoben  wird.

Provinz  Pommern,  Regierungsbezirk  Stettin.

Talon

zur
Kreis-Obligation  des  Regenwalder  Kreises.

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der
Obligation  des  Regenwalder  Kreises

Littr.  .....  AM  .  ...  uͤber  ..  ...  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen
die  e  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Labes  oder  auch  bei  der  Ritterschaftlichen  Privakbank  in
Stettin,  nach  dem  Belieben  der  Kreisvertretung.

Labes,  den  .  ten  18.

Die  ständische  Kreis-Kommission  für  den  Chausseebau  von
Labes  nach  Plathe  im  Regenwalder  Kreise.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

erlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph  Decker.)