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(Nr. 4486.) Allerhöchster Erlaß vom 7. Juli 1856., betreffend den Erlaß der herkömmlichen
Prinzessinnen-Steuer bei der Vermählung der Prinzessin Luise Königlicher
Hoheit.
ch will bei der bevorstehenden Vermahlung Meiner Nichte, der Prinzessin
Luise Königlicher Hoheit, die herkömmliche Prinzessinnen-Steuer, unter Vorbehalt
des Rechts für künftige Fälle, hierdurch erlassen und beauftrage das
Staatsministerium, diese Order durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Marienbad, den 7. Juli 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel.
An das Staatsministerium.
Redigirt im Büreau des Staats. Miisteriums.
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Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)