— 699 —
g. 3.
Zu den öffenlichen Bekanntmachungen wird statt der Augsburger All-
gemeinen Zeitung die Börsenzeitung, und bei deren Eingehen eine andere, von
dem Oirektorium der Wilhelmsbahn-Gesellschaft unter enehmigung des Han-
delsministeriums zu wählende Zeitung bestimmt, und werden hierdurch F. 24.
des Gesellschaftssiatuts vom 260. Februar 1844., F. 12. des Nachtrages vom
19. April 1847., §. 11. des zweiten Nachtrages vom 17. November 1852.
und. 9. 11. des dritten Nachtrages vom 9. August 1853. abgeändert.
(Nr. 4493.) Privilegium wegen Ausgabe von zwei Millionen Thalern auf den Inhaber
lautender, vier und ein halbprozentiger Prioritäts -Obligationen der Wil-
helmsbahn-Gesellschaft. Vom 9. Juli 1856.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von Seiten der unterm 10. Mai 1844. von Uns bestätigten
Wilhelmsbahn-Gesellschaft auf Grund der in den Generalversammlungen vom
27. Juni 1855. und 12. Februar 1856. gefaßten Beschlüsse darauf angetragen
worden ist, zur Erbauung einer zweigbabn von Orzesche nach Laczisk, einer
Zweigbahn vom Bahnhofe Cosel nach der Schleuse I. des Klodnitzkanals, einer
Interimsbahn zur Verbindung der Leo= und Charlotten-Grube bei Czernitz,
sowie zur Ausführung der von Uns nach der Beslätigungs-Urkunde vom
9. Augusi 1853. (Gesetz-Sammlung für 1853. S. 661. ff.) bereits genehmig-
ten Zweigbahn von Nicolai nach Idahütte, imgleichen zur Vollendung des
Baues und der Ausrüstung des bisherigen Bestandes des Wilhelmsbahn-Un-
ternehmens die Aufnahme eines Darlehns von
zwei Millionen Thalern,
egen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener
Poitäts-Obligcbienen zu gestatten, wollen Wir in Berücksichtigung der Ge-
meinnützigkeit des Unternehmens und in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni
1833. durch gegenwärtiges Privilegium die Emission gedachter Obligationen
unter nachsiehenden Bedingungen genehmigen:
F. 1.
Der Bedarf von 2,000,000 Rehlr. wird durch Kreirung von vier und
ein halbprozentigen Prioritäts-Obligationen aufgebracht.
(Nr. 4192—4193.) Von