Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

c) zur Sicherheit fuͤr Kapital und Zinsen wird den Inhabern der Obliga- 
tionen mit Vorbehalt der den fruͤher, Inhalts des Privilegiums vom 
28. Dezember 1853., kontrahirten Prioritäts-Obligationen I. Serie ein- 
geräumten und daher vorgehenden Hypothek das gesammte bewegliche 
und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft verpfändet. Auch darf 
diese weder Aktien kreiren, noch neue Darlehen aufnehmen, es sei denn, 
daß den auf Grund dieses Privilegiums zu emittirenden Obligationen 
das Vorzugsrecht ausdrücklich vorbehalten würde. 
F. 8. 
Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen 
erfolgen durch eine Aachener, eine Mastrichter Zeitung, den Preußischen Staats- 
Anzeiger und den Niederländischen Staats-Courant. 
Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privi- 
legium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserm Koöniglichen Insiegel 
ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in An- 
sehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu 
geben oder Rechten Dritter zu prajudiziren. 
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt 
zu machen. 
Gegeben Sanssouci, den 18. August 1856. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
- Fuͤr den Minister fuͤr Handel, Gewerbe 
v. Bodelschwingh. und oͤffentliche Ärbeiten: 
v. Pommer Esche. 
I. 
Aachen-Mastrichter Eisenbahn-Obligation. 
II. Emission. 
über Rthlr. Fl. 
Inhaber dieser Obligation zweiter Emission, #. ... hat einen An- 
theil von .......... Thalern, Florin Holländisch an der mit Aller- 
höchster Genehmigung und nach den Bestimmungen umstehender Privilegien 
gemachten Anleihe der Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft. 
Aachen, den ten 18. 
Die Direktion. Der Spezialdirektor. 
—– umtrfint)
	        
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