Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

und Unterbeamten wird von der Königlichen Direktion in gleicher Weise über- 
nommen, wie solche bisher von dem Direktorium der Oberschlesischen Eisenbahn- 
gesellschaft geführt worden ist. Der Staat wird sich hierbei die Verbesserung 
der Lage der diensiunfähig gewordenen Beamten, Arbeiter u. s. w. thunlichst 
angelegen sein lassen. 
Veränderungen der Statuten der vorgedachten Uaterssüchungssonde, durch 
welche die von der Eisenbahngesellschaft zu leistenden Beiträge uber res,. unter 
den jetzigen Durchschnittssatz von 120 Rthlr. pro Meile vermehrt oder vermin- 
dert werden sollten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrathes. 
g. 1 7. 
Alle, diesem Vertrage entgegenstehenden Bestimmungen des Gesellschafts- 
statutes, sowie der Nachträge zu demselben, insbesondere W. 7., 24., 20., 27., 
32., 34., 37., 38., 39., 40., 43., 44., 45. 46., 48. bis 54. des Statutes vom 
2. August 1841, der W. 18., 19., 20., 22. Nr. 2. und 23. des zweiten Nach- 
trags zum Statute vom 11. August 1843. und des F. 3. Alinea 2. und §S. 4. 
des neunten Nachtrags zum Statute vom 12. August 1854. werden für die 
Dauer dieses Vertrages aufgehoben. 
9. 18. 
Der gegenwärtige Vertrag tritt mit dem ersten Tage des zweiten Mo- 
nats nach seiner Publikation in der Gesetz-Sammlung, frühestens aber am 
1. Januar 1857. in Kraft. 
Schon bevor der Vertrag in Kraft tritt, soll der jetzige Verwaltungs-= 
rath der Oberschlesischen Eisenbahn befugt sein, mit Genehmigung des Herrn 
Ministers für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten den Inhabern der 
Aktien Lilt. A. und B. wegen Zeichnung der Aktien Lilt. C. die in F. 14. vorge- 
schriebene prablusivische Frist zu stellen und bei Zeichnung dieser Aktien Litt. C. 
eine sofortige Baareinzahlung bis zur Höhe von zwanzig Prozent zu fordern. 
*ç 
Dieser Vertrag kann nur im Wege gegenseitigen Uebereinkommens ab- 
geändert oder aufgehoben werden. 
So geschehen Breslau, den siebenzehnten September Eintausend acht 
hundert sechs und funfzig. 
Ludwig Constantin v. Nostitz. Friedrich Ravenstein. Herrmann 
Friedländer. Johann August Franck. Johann Ferdinand Kraker. 
E. G. Schiller. Louis Reichenbach. Rudolph Becker. Moritz 
Schreiber. Simon Oppenheim. Moritz Landsberger. Alexander 
Conrad. Gustav Eduard Promnitz. 
  
(Nr. 4531—43532.) (Nr. 4532.)
	        
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