Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr. 4541.) Mivilegium wegen Emission von 12,250,000 Thaler Prioritäts-Obligationen 
III. Serie der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft. Vom 20. Ok- 
tober 1856. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen ꝛc. ꝛ. 
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft auf Grund des 
mit dem Eisenbahnkommissariate zu Cöln unter dem 13. und 14. Februar d. J. 
abgeschlossenen Vertrages wegen Uebernahme des Baues und Betriebes der 
Ruhr-Sieg Bahn, sowie des Gesetzes vom 30. April d. J., betreffend die Be- 
willigung einer Zinsgarantie für das Anlagekapital der erwähnten Bahn, den 
Antrag gestellt hat, ihr zum Zwecke der gedachten Bauausführung die Auf- 
nahme einer Anleihe zum Betrage von 12,250,000 Thalern mittelst Ausgabe 
auf den Inhaber lautender Prioritäts-Obligationen zu gestatten, so wollen 
Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz- 
Sammlung für 1833. S. 75. ff.) durch gegenwärtiges Privilegium die Emis- 
sion der erwähnten Obligationen unter nachfolgenden Bedingungen genehmigen. 
K. 1. 
Die Obligationen, un Gesammtbetrage des vorläufig auf 12,250,000 
Thaler fesigestellten Anlagekapitals, werden unter der Bezeichnung: „Prioritäts= 
Obligationen der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft III. Serie“ nach 
(dem anliegenden Schema A. in Apoints von 100 Thalern unter fortlaufenden 
Nummern von 1. bis 122,500. stempelfrei ausgefertigt und mit Zinskupons 
nach dem Schema B. versehen. 
Auf der Rückseite der Obligarionen wird dieses Privilegium abgedruckt. 
Dieselben werden von der Königlichen Eisenbahn-Direktion unterschrieben und 
von dem Rendanten der letzteren kontrasignirt. 
Die Zinskupons werden mit dem Faksimile der Direktion versehen und 
von einem Beamten derselben ausgefertigt. Die erste Serie der Zinskupons 
für zehn Jahre wird den Obligationen beigegeben und die folgende jedesmal 
gegen die der vorhergehenden beigefügte Empfangs-Anweisung ausgewechselt. 
S. 2. 
Die Prioritäts-Obligationen werden mit drei und einem halben Prozent 
jahrlich verzinset und die Zinsen in halbjährigen Raten postnumerando am 
1. Juli und 2. Januar von der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse in Elber- 
feld, sowie von den durch die Direktion in öffentlichen Bläattern namhaft zu 
machen-
	        
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