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(Nr. 4550.) Allerhoͤchster Erlaß vom 23. Oktober 1856., betreffend die Verleihung der
Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Ge-
meinde Wipperfürth, Regierungsbezirks Cöln.
ch will auf Ihren Bericht vom 6. Oktober d. J., dessen Anlage zurückfolgt,
der Gemeinde Wipperfürth, im Regierungsbezirk Cöln, deren Antrage genh ,
die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai d. J. hiermit verlei-
hen, wonach Sie das Weitere zu veranlassen haben.
Dieser Mein Erlaß isi durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Sanssouci, den 23. Oktober 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. Westphalen.
An den Minister des Innern.
(Nr. 4551.) Allerhöchster Erlat vom 23. Obtober 1856., betreffend die Verleihung der Stadte-
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Gemeinden
Süchtelen, Kronenberg, Velbert, Wülfrath und Mettmann, Regierungs-
bezirks Düsselvorf.
A-- Ihren Bericht vom 11. d. M. will Ich den auf dem Provinzialland-
tage im Stande der Städte vertretenen Gemeinden Suüchtelen, Kronenberg,
Velbert, Wülfrath und Metemann, im Regierungsbezirk Düsseldorf, nach deren
Antrage, hierdurch die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai
d. J. verleihen, wonach Sie das Weitere zu veranlassen haben.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Sanssouci, den 23. Oktober 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. Westphalen.
An den Minister des Innern.
igirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
t in der Königlichen Geheimen Ober- ofbuchdruckerei.
(Nudolph Decker.)