Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Beilage zu #§P. 165. und 170. des kandschafts-Reglements. 
Schema 
iu den Kupons und Talons Alter Pommerscher Hfandbriefe. 
  
  
  
  
  
Gut. . Kreie — . von 900 Nthlen. Kurant 
à 34 pCt. = 15 Rhle 224 Sgr. = zahlbar mit . Thaler 224 Sgr. Kurant 
bei der Departements-Kasse zu Stargard am 2. Januar 
: -General-Landschafts-Kasse zu Stettin vom 20. bis 30. Januar 18 
QW27 - Agentur in Berlin vom 2. bis 12. Februar 
(Arockener Dieser Kupon verliert aitx dem Ablauf des Weihnachts-Zins- Serie 
Stempel.) termins 18. seine Gültigkeit .W. 
–— 
Gut ........ .. Rreis ..... . . . .. As .. ... von 900 Kthlrn. Kurant 
à3334 pEt. — 15 Rthlr. 224 Sgr. = zahlbar mit Funfzehn Thaler 224 Sgr. Kurant 
bei der Departements-Kasse zu Stargard am 25. Jun 
= -General-Landschafts-Kasse zu Stettin vom 20. bis 30. Juli 2 
*7 - O Agentur in Berlin vom 2. bis 12. August 
(Trockener Dieser Kupon verliert mit dem Ablauf des Weihvachts- Zins- Serie 
  
Stempel.) termins 18. seine Gültigkeit. —W-. 
  
  
Hier solgen mit den nsthigen Aenderungen die Kupons Nr. 3. bis inkl. 10. 
(Namens- Stempel.) 
  
Departements-Direktion zu Stargard. 
(Namens-Stempel.) ! I 
  
Zu dem Pfandbriese Gut Kreis .. ... .. . .. As . .... über 900 Rehlr. 
Kurant (Neunhundert Thaler) soll dem Präsentanten dieses Talons die neue Zins- 
Kupons-Serie JI7 1. bis 10. auf die 5 Jahre von Johannis 8. und zwar bei 
der Kasse der unterzeichneten Direktion in dem Johanni 18. 
oder aber auch schon vorher bei der Kaniglichen ( Gencrallandschafts- Kasse in Stettin 
im Laufe des Monats April 18. nach Anleitung des Gesetzes vom 28. März 
ie ausgercicht werden. Die Kupons der neuen Serie, die zur Zeit der po## 
sentation dieses Talons schon von der vierjährigen Verjahrungsfrist detroffen wor- 
den, werden nicht mehr vrrabfolgt. 
S Eine etwanige Kuͤndigung des obigen Pfandbriefes hat die Wirkung, daß 
für denselben nach dem Fülligkeitstermine eine neue Kupons-Serie nicht mehr 
ausgrreicht wird, der Talon also von da ab rechtlich seine Bedeutung verliert. 
(Trockener Stempel.) (Schwarzer Stempel.) 
Königl. Preu ommersche Landschafts-Departements-= 
igl. Preuß. Prmgrerlte zu Stargard. 
(Drei Unterschriften.) 
  
  
  
(Nr. 4811.)
	        
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