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Beilage zu 99. 34. 42. 64. 75. 81. 102.
I. Diensteid des Generallandschafts-Direktors und General-
Landschafts-Raths.
„Ich J. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß,
nachdem ich zum (Generallandschafts-Direktor, Rarh) der Pommerschen Land-
schaft erwäahlt und beslätigt worden, Sr. Königlichen Majestät von Preußen,
meinem Allergnddigsten Herrn, ich unterthänig, treu und gehorsam sein, die
Verfassung gewissenhaft beobachten, auch das Interesse des gesammten Kredit-
vereins und der Assozürten durch genaue Befolgung des Landschaftsreglements
und der übrigen Verordnungen und verfassungsmäßigen landschaftlichen Be-
schlüsse befördern und überwachen und alle mir vermöge meines Amtes oblie-
genden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen will.
So wahr mir Got helfe 2c.“
II. Diensteid des Generallandschafts-Syndikus, Generalland-
schafts-Rendanten und der übrigen Beamten bei der General-
Landschafts-Direktion.
„Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß,
nachdem ich zum (Generallandschafts-Syndikus, Generallandschafts-Rendan-
ten rc.) bestellt worden, Sr. Königlichen Majesiät von Preußen, meinem Aller-
gnädigsten Herrn, ich unterthänig, treu und gehorsam sein, die Verfassung ge-
wissenhaft beobachten, auch die Vorschriften des Landschaftsreglements und der
übrigen Verordnungen und verfassungsmäßigen landschaftlichen Beschlüsse,
meiner Dienstinstruktion gemaß, genau befolgen, die mir aufgetragenen Ge-
schäfte treu und gewissenhaft besorgen und alle mir vermöge meines Amtes
obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen treulichst er-
füllen will. So wahr mir 2c.“
III. Diensteid des Landschaftsdirektors, des Landschaftsraths
und Landschaftsdeputirten.
„Ich N. NJ. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß,
nachdem ich zum (Landschaftsdirektor des N.schen Departements, Landschafts-
rath 2c., Landschaftsdeputirten des N-schen Kreises, N. N-schen Departements)
erwahlt worden, Sr. Königlichen Majestät von Preußen, meinem Allergnä-
digsten Herrn, ich unterthänig, treu und gehorsam sein, die Verfassung ge-
wissenhaft beobachten, auch das Interesse des Departements und der dazu ge-
hörigen Kreise, sowie auch des ganzen Kreditvereins durch genaue Befolgung
(Nr. 4811.) des