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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
r. 67 —
(Nr. 4817.) Allerhöchster Erlaß vom 16. November 1857., betreffend die Genehmigung der
Beschlüsse des Kreises Rummelsburg wegen Erhöhung des Zinsfußes von
vier auf fünf Prozent für die nach dem Privilegium vom 1. Juni 1854.
augzufertigenden Kreischausseebau-Obligati
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Auf den Bericht vom 3. November d. J. will Ich die anliegenden Beschluͤsse
der Stände des Kreises Rummelsburg, im Regierungsbezirk Cöslin, vom
24. Juni 1856. und 11. Mai 1857. wegen Erhöhung des Zinsfußes von vier
auf fünf Prozent für die nach dem Privilegium vom 1. Juni 1854. (Gesetz-
Sammlung für 1854. S. 3506. sed.) auszufertigenden Kreischausseebau-Obligatio-
nen, soweit solche noch nicht verausgabt sind, hierdurch bestähtigen, und geneh-
mige, daß die hiernach über den Betrag von 37,250 Rthlr. noch auszugeben-
den, jährlich mit fünf Prozent zu verzinsenden und mit Einem Prozent nach
den Bestimmungen des Privilegiums vom 1. Juni 1854. zu amortistrenden
Obligationen in folgenden Apoints:
81 Stück zu 50 Rthlr. 4,050 Rchlr.,
232 100
- -;2a,200-
30 2 * 200 - — 6,000 5
10 - 300 * — 3,000 *
2 - 3 500 3 — 1,000 -
zusammen = 37,250 Rthir.
ausgefertigt werden.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß
zu bringen.
Veunn, den 16. November 1857.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Westphalen. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
den Minister des Innern und den Finanzminister-
Jahrgang 1857. (N.. 4817—4818.) 138 (Nr. 4818.)
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1857.