Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4638.) Allerhoͤchster Erlaß vom 23. Februar 1857., betreffend die Genehmigung der 
veränderten Richtung für den Chausseebau von Alsleben im Manesfelder 
Seekreise bis zur Anhalt-Bernburgischen Landesgrenze. 
Ar# Ihren Bericht vom 15. Februar d. J. genehmige Ich unter Rücksen- 
dung der eingereichten Karte, daß dem durch Meinen Erlaß vom 14. Januar 
1856. zu 2. genehmigten Chausseebau von Alsleben im Mansfelder Seekreise 
des Regierungsbezirks Merseburg bis zur Anhalt-Bernburgischen Landesgrenze 
die Richmng nicht auf Bründel, sondern auf Plötzkau, zum Anschluß an die 
über diesen Ort von der Herzoglich Anhalt-Bernburgischen Regierung bis zur 
diesseitigen Landesgrenze zu bauenden Chaussee, gegeben werde und daß die 
durch Meinen Erlaß vom 14. Januar 1856. (Gesetz-Sammlung von 1856. 
S. 71.) dem Manzsfelder Seekreise bewilligten Rechke auch auf diese verän- 
derte Richtung zur Anwendung kommen. 
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 23. Februar 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4639.) Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der Verordnung vom 27. Ok- 
tober 1856. wegen Abänderung des Vereins-Jolltarifs durch die beiden 
Hauser des Landtages. Vom 28. Februar 1857. 
N die unter Vorbehalt der Genehmigung beider Häuser des Land- 
tages der Monarchie erlassene Verordnung vom 27. Oktober 1856. wegen 
Abänderung des Vereins-Zolltarifs (Gesetz-Sammlung S. 907.) von beiden 
2 des Landtages genehmigt worden ist, wird dies hierdurch bekannt 
gemacht. 
Berlin, den 28. Februar 1857. 
Das Staatsministerium. 
v. Manteuffel. Simons. o. Raumer. v. Westphalen. 
v. Bodelschwingh. v. Massow. Gr. v. Waldersee. 
v. Manteuffel II. 
Für den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten: 
v. Pommer Esche. 
  
(Nr. 4640.)
	        
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