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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
Nr. 1 —
(Nr. 4580.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend das Statut der unter dem Namen „Louisen=
thaler Aktiengesellschaft für Druckerei, Weberei und Spinnerei“ mit dem
Domizil zu Mülheim an der Ruhr enichteten Aktiengesellschaft. Vom
16. Dezember 1856.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen ꝛtc. ꝛ.
fuͤgen hiermit zu wissen, daß Wir die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter
dem Namen „Louisenthaler Aktiengesellschaft fuͤr Druckerei, Weberei und Spin-
nerei“, deren Sitz in Muͤlheim an der Ruhr sein soll, und die zum Zwecke
hat die Erwerbung des unter der Firma C. und F. Troost zu Louisenthal bei
Mülheim bereits bestehenden Druckerei= und Weberei-Etablissements, dessen
Vergrößerung und die Anlage einer entsprechenden Baumwollenspinnerei, die
Produklion von baumwollenen Garnen und von Geweben aus Baumwolle
oder mit Baumwolle gemischten Stoffen und die weitere Verarbeitung dieser
Stoffe in allen dem Konsum sich anpassenden Formen, namentlich Kattun-
druckerei, auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1843. genehmigt und dem
in dem notariellen Akte vom 17. Oktober 1856. festgestellten und vereinbarten
Gesellschaftsstatute Unsere landesherrliche Bestätigung mit der Maaßgabe er-
theilt haben, daß die im F. 46. des Statuts gegebenen Vorschriften sich nur
auf Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft einer= und den einzelnen oder meh-
reren Aktionairen andererseits zu beziehen haben.
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem vorerwähnten notariellen Akte
vom 17. Oktober 1856. für immer verbunden und nebst dem Wortlaute des
Statuts durch die Gesetz-Sammlung und durch das Amtsblatt Unserer Re-
gierung in Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insitegel.
Gegeben Berlin, den 16. Dezember 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
Jahrgang 1857. (Nr. 4580.) 1 Statut
Ausgegeben zu Berlin den 19. Januar 1857.