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Statut
der
Louisenthaler Aktiengesellschaft für Druckerei, Weberei und
Spinnerei zu Mälheim an der Ruhr.
Titel I.
Bildung, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft.
. 1.
Umer dem Namen: „Louisenthaler Akriengesellschaft für Druckerei, We-
berei und Spinnerei“ wird hiermit eine Akriengefellschaft gebildet, welche dem
Gesetze vom 9. November 1843. (Gesetz-Sammlung für 1843. S. 341.) ge-
mäß organisirt ist und ihren Wohnsitz zu Mülheim an der Ruhr im Regie-
rungsbezirke Düsseldorf hat.
F. 2.
Die Dauer der Gesellschaft ist auf funfzig, vom Tage der landesherr-
lichen Genehmigung dieses Statuts laufende, Jahre bestimmt. Die General-
Bersammlung kann eine Verlängerung der Dauer der Gesellschaft über diesen
Zeitpunkt hinaus in Gemäßheit des §F. 40. beschließen, welcher Beschluß der
landesherrlichen Genehmigung bedarf.
K. 3.
Der Zweck der Gesellschaft ist die Erwerbung des unter der Hiema
C. und F. Troost zu Louisenthal bei Mülheim an der Ruhr bereits bestehen-
den Druckerei= und Weberei-Etablissements, dessen Vergrößerung und die An-
lage einer entsprechenden Baumwollenspinnerei, die Produktion von baumwolle-
nen Garnen und von Geweben aus Baumwolle oder mit Baumwolle gemisch-
ten Stoffen und die weitere Verarbeitung dieser Stoffe in allen, dem Konsum
sich anpassenden Formen, namentlich Kaktundruckerei. Sie treibt Handel mit
ihren Fabrikaten und wird alle Anlagen machen, welche zur Erreichung ihrer
vorstehend bezeichneten Zwecke dienen.
Titel II.
Gesellschaftskapital, Aktien und Aktionaire.
K. 4.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Eine Million zweihundert
tausend Thaler Preußisch Kurant und wird repräsentirt durch zwölfrausend
Aktien, eine jede zum Nominalwerthe von Einhundert Thalern Preußisch
Kurant. .5