Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

— 533 — 
(Nr. 4716.) Allerb#chster Erlaß vom 25. Mai 1857., betreffend die Verleihung der Städte- 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Stadtgemeinde 
Werden, Regierungsbezirks Düsseldorf. 
A. den Bericht vom 18. Mai d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will Ich 
der auf dem Prooinziallandkage im Stande der Städte vertrekenen Stadt- 
gemeinde Werden, im Regierungsbezirk Düsseldorf, deren Antrage gemäß, nach 
bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe 
zur Zeit mit Landgemeinden steht, die Stadte-Ordnung für die Rheinprovinz 
vom 15. Mai 1856. hiermit verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 25. Mai 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
(Nr. 4717.) Allerhachster Erlaß vom 25. Mol 1857., betreffend die Verleihung der Städte= 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1850. an die Gemeinde 
Dinslaken, Regierungsbezirks Düsseldorf. 
A. den Bericht vom 18. Mai d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will Ich 
der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertretenen Gemeinde 
Dinslaken, deren Antrage gemäß, nach bewirkter Ausscheidung aus dem Bür- 
germeistereiverbande, in welchem dieselbe zur Zeit mit bondgemeinden sieht, die 
Stadte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. hiermit verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 25. Mai 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 4716—4719.) (Nr. 4718.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.