Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

— 601 — 
Provinz Posen. 
Talon 
zur 
Obligation der Provinz Posen. 
Der Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe zu der Obli- 
gation der Provinz Posen 
Littr. ..... % uͤber .. . .. Thaler 
à fuͤnf Prozent Zinsen die ..... te Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. 
bis 18.. bei der Koͤniglichen Regierungs--Hauptkasse zu Posen. 
Posen, den . . ten 18. 
Die ständische Kommission für Verwaltung des Provinzial= 
Straßenbaufonds. 
  
(Nr. 4741.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Juni 1857., betreffend die Verleihung der Städte- 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1850. an die Gemeinde 
Siegburg, Regierungsbezirks Cöln. 
A- den Bericht vom 22. Juni d. J., delsen Anlage zurückfolg, will Ich 
der Gemeinde Siegburg, im Regierungsbezirk Cöln, deren Antrage gemäß, nach 
bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe 
mit Landgemeinden steht, die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 
15. Mai 1856. hiermit verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Marienbad, den 25. Juni 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 4742.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.