thumbs : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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der  aufwachenden  Parthien  zu  steuren,  die  Fehler  in  der  Erziehung
  des  jungen  Herzogs  abzustellen.  **-So

  lang  Christoph  lebte,  hatten  es  die  Prälaten  nicht
gewagt,  sich  allmählig  in  alle  die  Rechte  und  Vortheile  wieder
hineinzuschwingen,  welche  ihre  Vorfahren  Rdmischkatholischen
Angedenkens  besessen  hatten.  Der  herzogliche  Klosterverwalter
war  ihnen  zwar  beschwerlich,  die  Ausgaben  wurden  ihnen  ihrem
  Bedünken  nach  gar  zu  karg  zugemessen,  wenn  immer  der
Ueberrest  der  Einkünfte  nach  Hofe  geschickt  werden  sollte,  aber
der  weltkundige  Christoph  wußte,  wie  leicht  auch  in  jeder
neuen  Kirche  ein  Keim  des  Pabsfthums  aufschießt,  und  seiner
Entschlossenheit  war  nicht  leicht  durch  Klagen  und  frommes
Drohen  eine  Veränderung  abzulocken.  Die  gute  Mutter  Vormünderin
  hingegen  überließ  sich  gleich  nach  dem  Tode  ihres
Herrn  dem  Rath  des  Hofpredigers  und  anderer  Theologen  mit
einer  sorglosen  Gleichgültigkeit,  deren  Folgen  kaum  durch  das
Ansehen  der  übrigen  Vormünder  gehemmt  wurden.

Es  war  wohl  löblich,  daß  gleich  nach  des  Vaters  Tode
ein  allgemeines  Ausschreiben  in  das  Land  erlassen  wurde,  man
mochte  beten,  daß  das  junge  Blut  der  Herzog  Ludwig
vor  falscher  Lehr  und  bösen  Erxempeln  verwahrt
bleibe,  auch  mochte  immerhin  D.  Lukas  Osiander  alle  Morgen
dem  Prinzen  sein  Kapitel  aus  der  Bibel,  ein  Stück  der  Augspurgischen
  Confession  und  ein  Stück  der  Wirtembergischen
Confession  erklären  2),  aber  war  es  denn  auch  Erziehung,
wie  es  sich  ziemte,  daß  der  vierzehnjährige  Prinz  noch  unter
den  Händen  der  Kindsmagde  blieb,  auf  der  Jagd  wie  ein
Jägerpursch  die  Hirsche  herbeitrieb,  wenn  es  der  trauten  Freundin
  seiner  Mutter,  der  Kammermeisterin  von  Osiheim,  einfiel,

*)  S.  D.  Heerbrands  Leichenrede,  Herz.  Lndwig  gehalten.