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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Dresden-Prager Eisenbahn, den 7. Juli 1857.
(L. 8S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Wesiphalen. v. Bodelschwingh.
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Rarienwerder.
Obligation
des Flatower Kreises
Littr. ôG
über 1000 Thaler Preußisch Kurant.
II. Serie.
D. ständische Kommission für den Chausseebau des Flatower Kreises bekenm
sich auf Grund des von Sr. Majestät dem Könige Allerhöchst genehmigten
Kreistagsbeschlusses vom 29. Januar 1857. Namens des Kreises durch diese,
für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung
zu einer Schuld von Eintausend Thalern Preußisch Kurant, nach dem Münzfuße
von 1764., welche für den Flatower Kreis komrahirt worden und mit vier und
einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung dieser Summe
erfolgt aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsfonds in einer durch
das Loos zu bestimmenden Folgeordnung sechs Monate nach vorhergegangener
öffentlicher Kündigung gegen Rückgabe dieser Obligation, nach Maaßgabe des
genehmigten Amortisationsplans.
Bis zum Tage, wo solchergestalt das Kapital nach der im Amtsblatte
der Königlichen Regierung in Marienwerder deshalb ergehenden öffentlichen
Bekanntmachung auszuzahlen ist, wird dasselbe in halbjährlichen Terminen, von
beute ab gerechnet, mir vier und einem halben Prozent verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe
der ausgegebenen Zinsscheine und dieser Schuldverschreibung. Wenn der Betrag
dieser Obligation nach erfolgter Kündigung nicht in dem festgesetzten Termine
erhoben wird, so kann dieselbe innerhalb der nächsten vier Jahre auch in
späteren Terminen zur Einlösung prsentirt werden; sie trägt aber wor
er-