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werschen-Weißenfelser graunkohlen - Aktiengesellschaft.
Anweisung zum Empfang
der Serie der Dividendenscheine zur Aktie J#
Inhaber empfaͤngt am ...... ..... .. ... gegen diese Anweisung gemaͤß H. 5.
des Statuts auf dem Komtoir der Gesellschaft in Weißenfels die Serie
der Dividendenscheine zu vorbezeichneter Aktie.
Weißenfels, den ....... . ... 18
Der Verwaltungsrath.
(Zwei Unterschriften per Faksimile.)
Der üontrolbramte.
(Unterschrift.)
(Nr. 4750.) Allerhoͤchster Erlaß vom W. Juli 1857., betreffend die Zulaͤssigkeit der Aende-
rung des Wortlauts in den Reglements der öffentlichen Feuersozietäten
uͤber feuerfeste Dachungen.
D. nach Ihrem Berichte vom 9. Juli d. J. der Wortlaut in einigen Re-
lements der öffentlichen Feuersozietäten die Direktionen derselben hindert,
achungen unter den feuerfesten zu klassifiziren, welche als solche nicht aus-
drücklich genannt sind, die neuere Technik aber aus anderen Stoffen, als Stein
und Metalle, feuerfeste Dachungen hergestellt hat, deren Tragbarkeit und Wohl-
feilheit überdies die Beseitigung der feuergefährlichen Strohdächer wesentlich zu
erleichtern geeignet ist, so will Ich Sie hierdurch ermächtigen, auf den Antrag
der Sozierdten jenen Wortlaut in den allgemeinen von der Staatsbehörde als
feuerfest anerkannte Bedachung zu verändern.
Diese Meine Order ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Sanssouci, den 20. Juli 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. Westphalen.
An den Minister des Innern.
(Nr. 149—4752.) (Nr. 4751.)