Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr.  4751.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  20.  Juli  1857.,  betreffend  die  Verleihung  der
Stddte-Ordnung  für  die  Rheinprovinz  vom  15.  Mai  1856.  an  die  Gemeinde
  Mayen,  Regierungsbezirks  Coblenz.

A.  den  Bericht  vom  9.  Juli  d.  J.,  dessen  Anlagen  zurückfolgen,  will  Ich
der  Gemeinde  Mayen,  im  Regierungsbezirk  Coblenz,  deren  Antrage  gemäß,
nach  bewirkter  Ausscheidung  aus  dem  Bürgermeistereiverbande  mit  Landgemeinden,
  de  Städte-Ordnung  für  die  Rheinprovinz  vom  15.  Mai  1856.  hiermit
verleihen.

Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  bekannt  zu  machen.
Sanssouci,  den  20.  Juli  1857.

Friedrich  Wilhelm.
o.  Westphalen.
An  den  Minister  des  Innern.

 

(Nr.  4752.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  20.  Juli  1857.,  betreffend  die  Verleihung  der  Städte-Ordnung
  für  die  Rheinprovinz  vom  15.  Mai  1856.  an  die  Gemeinde
Braunfels,  Regierungsbezirks  Coblenz.

A.,  den  Bericht  vom  7.  Juli  d.  J.,  dessen  Anlagen  zurückfolgen,  will  Ich
der  Gemeinde  Braunfels,  im  Regierungsbezirk  Coblenz,  deren  Antrage  gemäß,
  nach  bewirkter  Ausscheidung  aus  dem  Bürgermeistereiverbande,  in  welchem
dieselbe  mit  Landgemeinden  steht,  die  Städte-Ordnung  für  die  Rheinprovinz
vom  15.  Mai  1856.  hiermit  verleihen.

Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  bekannt  zu  machen.
Sanssouci,  den  20.  Juli  1857.

Friedrich  Wilhelm.
v.  Westphalen.
An  den  Minister  des  Innern.

 

Redigirt  im  Böreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Gebeimen  Ober-Hofbuchdruckerei
Decker).