Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Koͤniglichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 47 — 
  
(NFr. 4756.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1857., betreffend dle Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chausseen von Düren nach Lechenich und von Düren nach Erp. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom 9. August 1856. den Bau der in den 
Regierungsbezirken Aachen und Cöln gelegenen Gemeinde-Chausseen von Dü- 
ren nach Lechenich und von Düren nach Erp genehmigt habe, bestimme Ich 
hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforder- 
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Enknahme der Chausseebau= und 
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be- 
stehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zu- 
gleich wüll Ich den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen 
chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Ket zur Erhebung des Chaussee- 
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel- 
kenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zu- 
sätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oöffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 20. Juli 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
: ür den Minister für Handel, Gewerbe 
Bodelschwingh. 6 und öffentliche t 
v. Pommer Esche. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1891. (Nr. 4156—4757.) 89 (Nr. 4757.) 
Ausgegeben zu Berlin den 2. September 1857.
	        
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