Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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rung einen Kommissar, welcher befugt ist, allen Sitzungen der Direktion, des 
Verwaltungsrathes und der Generalversammlungen ohne Stimmrecht beizu- 
wohnen, sowie von allen Buͤchern und Skripturen der Gesellschaft jederzeit 
Einsicht zu nehmen, auch die Organe der Gesellschaft gültig zusammen zu be- 
rufen. Er hat sorgfältig darüber zu wachen, daß die Vorschriften der Sta- 
tuten in allen Punkten zur Ausführung gelangen. 
Sollte die Staatsregierung es nothwendig finden, ihrem Kommissar hier- 
für eine fortlaufende Remuneration zu bewilligen, so wird diese der Staatskasse 
aus den Einnahmen der Bank ersetzk. 
Titel XlI. 
Transicorische Bestimmungen. 
. 54. 6 
Ist die Einzahlung der vollen Million innerhalb Jahresfrist, vom Tage 
der Bestärigung des gegenwärtigen Statuts an gerechnet, nach den darin ent- 
haltenen Bestlimmungen nicht erfolgt, so ist die zur Errichtung der Bank er- 
theilte Konzession erloschen. 
Bis zur definiliven Wahl des Verwaltungsrathes besorgt das bisherige 
Komi-é, besiehend aus den Herren: 
Asbsbeck, Blank, Berger, Hesterberg, Hueck, Harkort, Lohmann, Lehrkind, 
Sternenberg, Selkinghaus, Turk, Boswinkel, 
die laufenden Geschafte. 
Schema. 
W. Register Fkol. 
Hagener Privat- Aktien- Gank. 
Gegründet durch notariellen Vertrag vom . . . . . . .. . . .. -..................... 
BestätigtdurchKöniglicheKabineksokdekvom...............·.............. 
Bank-Aktie.JIj-'»..« 
über 
Fünfhundert Thaler Preußisch Kurant. 
Der N. N. (Stand und Wohnort) hat den Betrag der Aktie FHM..4 mit
	        
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