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rung einen Kommissar, welcher befugt ist, allen Sitzungen der Direktion, des
Verwaltungsrathes und der Generalversammlungen ohne Stimmrecht beizu-
wohnen, sowie von allen Buͤchern und Skripturen der Gesellschaft jederzeit
Einsicht zu nehmen, auch die Organe der Gesellschaft gültig zusammen zu be-
rufen. Er hat sorgfältig darüber zu wachen, daß die Vorschriften der Sta-
tuten in allen Punkten zur Ausführung gelangen.
Sollte die Staatsregierung es nothwendig finden, ihrem Kommissar hier-
für eine fortlaufende Remuneration zu bewilligen, so wird diese der Staatskasse
aus den Einnahmen der Bank ersetzk.
Titel XlI.
Transicorische Bestimmungen.
. 54. 6
Ist die Einzahlung der vollen Million innerhalb Jahresfrist, vom Tage
der Bestärigung des gegenwärtigen Statuts an gerechnet, nach den darin ent-
haltenen Bestlimmungen nicht erfolgt, so ist die zur Errichtung der Bank er-
theilte Konzession erloschen.
Bis zur definiliven Wahl des Verwaltungsrathes besorgt das bisherige
Komi-é, besiehend aus den Herren:
Asbsbeck, Blank, Berger, Hesterberg, Hueck, Harkort, Lohmann, Lehrkind,
Sternenberg, Selkinghaus, Turk, Boswinkel,
die laufenden Geschafte.
Schema.
W. Register Fkol.
Hagener Privat- Aktien- Gank.
Gegründet durch notariellen Vertrag vom . . . . . . .. . . .. -.....................
BestätigtdurchKöniglicheKabineksokdekvom...............·..............
Bank-Aktie.JIj-'»..«
über
Fünfhundert Thaler Preußisch Kurant.
Der N. N. (Stand und Wohnort) hat den Betrag der Aktie FHM..4 mit