Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

— 728 — 
uͤberlassen, dergestalt, daß die hieruͤber fuͤr diese Unternebmungen im Ganzen 
ergehenden Festsetzungen auch für die im Herzoglich Anhalt-Köthenschen Ge- 
biete gelegenen Bahnstrecken gleichmäßig Anwendung finden. Sollte der des- 
fallsige Tarif von Seiten der Königlich Preußischen Regierung amrlich bekannt 
emacht werden, so wird eine gleiche Publikation auch Seitens der Herzoglich 
EAahalt-Köchenschen erfolgen. 
Artikel 7. 
Zu §F. 36. und 37. des Gesetzes. 
Ueber die Verhältnisse der Königlich Preußischen Postverwaltung hin- 
sichtlich der Benutzung der im Herzoglich Anhalt -Köthenschen Gebiete liegen- 
den Strecken der Eisenbahnen von Berlin nach Cöln und von Magdeburg 
nach Leipzig ist Folgendes verabredet worden: 
a) Die Herzoglich Anhalt-Köthensche Regierung wird den Kbniglich Preu- 
ßischen Posien und Poslsendungen jeglicher Art auf den gedachten Ei- 
senbahnen den ungehinderten Transik durch das Herzoglich Anhalt-Ke- 
thensche Gebiet so lange gestatten, als die gedachten Eisenbahnen be- 
stehen. Ferner wird dieselbe 
b) dafür sorgen, daß, so lange die Eisenbahnen Eigenthum von Privatge- 
sellschaften sind, der Königlich Preußischen General-Postoerwaltung in 
dem Herzoglich Anhalt-Körhenschen Gebiete ganz dasselbe geleistet wird, 
was derselben auf diesen Eisenbahnen im Königlich Preußischen Gebiere 
von den Gesellschaften geleistet werden muß. Für den Fall dagegen, 
daß die Eisenbahnen Eigenthum der Herzoglich Anhalt-Köthenschen Re- 
gierung werden, sichert dieselbe den Preußischen Posten und Postsendun- 
gen auf den Bahnen schnelle und sichere Beförderung im Vorzuge vor 
den sonstigen Transporten zu. 
c) Die Königlich Preußische General-Postverwaltung wird dagegen, wenn 
die Herzoglichen Posten nicht mehr von der Preußischen Postverwaltung 
administrirt werden, an die Herzoglich Anhalt-Köthensche Regierun 
für die auf den Eisenbahnen im Anhalt-Köthenschen Gebiete zu tranfi- 
tirenden Poststücke an Briefen, Geldern und Packeten den niedrigsten 
Frachtsatz bezahlen. 
d) Für den Transit Preußischer Posten auf der im Anhalt-Köthenschen Ge- 
biete belegenen Strecke der Magdeburg-Leipziger Eisenbahn wird der 
Herzoglich Anhalt-Körhenschen Regierung für den Fall, daß die König- 
lich Preußische Postverwaltung die Anhalt-Köthenschen Posten nicht ad- 
ministrirt, außerdem eine Vergütung gezahlt werden, über deren Höhe 
noch nachtraglich zwischen der Königlich Preußischen Postoerwaltung und 
der Herzoglich Anhalt-Köthenschen Regierung besondere Vereinbarung 
stattfinden wird. 
e) Koͤniglich Preußischer Seits wird ferner anerkannt, daß der Vortheil, 
welcher der Preußischen Postrerwaltung durch die den Eisenbahngesell- 
schaften auferlegten unentgeltlichen Leistungen gewährt wird, der Herzog- 
lichen Regierung zu Gute zu rechnen ist, wogegen der aus Erbauung 
er
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.