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Berlinchen zu bis zur Soldiner Kreisgrenze, zur Vollendung und künftigen
Unterhaltung der Chaussee, mit allen Rechten und Verpflichtungen der Gesell-
schaft, insbesondere mit der Verpflichtung zur Berichtigung der von derselben
kontrahirten Schulden, auf die Landsberger Kreiskorporation übertragen werde
und daß demgemäß die Auflösung der Aktiengesellschaft erfolge, unter Vorbe-
halt der allmälig, nach der durch das Loos zu bestimmenden Reihenfolge, mit
einer Summe von jährlich 1200 Rehlrn. aus Kreismitteln zu bewirkenden Rück-
zahlung des Aktienkapitals ohne Zinsen an die Inhaber der bisherigen Aktien.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Salzmünde, den 9. September 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Westphalen. o. Bodelschwingh.
UAn den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
den Justizminister, den Minister des Innern und den
Finanzminister.
(Nr. 4780.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Bestctigung des Statuts einer
unter der Benennung: „Dortmunder Mktiengesellschaft für Gasbeleuchtung“
in Dortmund gebildeten Aktiengesellschaft. Vom 7. Oktober 1857.
D. Königs Majestät haben die Bildung einer Aktiengesellschaft unter der
Benennung: „Dortmunder Aktiengesellschaft für Gasbeleuchtung“", mit# dem
Domizil zu Dortmund, zu genehmigen und das Gesellschaftsstatut mittelst
Allerhöchsten Erlasses vom 28. September d. J. zu beslätigen geruht, was
hierdurch nach Vorschrift des F. 3. des Gesetzes über die Aktiengesellschaften
vom 9. November 1843. mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst Statut in dem Amtsblatte der.
Königlichen Regierung zu Arnsberg abgedruckt werden wird.
Berlin, den 7. Oktober 1857.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
In Vertretung:
v. Pommer Esche.
Nedigirt im Büreau des Staats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. Decker).