Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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In Beziehung auf die von des Koͤnigs Majestaͤt Mir aufgetragene und 
von Mir uͤbernommene Stellvertretung erklaͤre Ich hiermit, daß es Mein fester 
Wille ist, unter gewissenhafter Beobachtung der Landesverfassung und der Lan- 
desgesetze, nach den Mir bekannten Intentionen Seiner Majestätz, Meines 
Königlichen Bruders und Herrn, so lange die Regierungsgeschadfte zu führen, 
als Seine Majestät dies für erforderlich erachten. Ich erwarte, daß das 
Königliche Kriegsheer, die Beamten, sowie alle Unterthanen Seiner Majesickt 
Mir schuldigen Gehorsam leisten und namentlich die Staatsminister sich alle- 
sammt und jeder einzeln ihrer vollen Verantwortlichkeit bewußt bleiben werden. 
Die Geschäfte sind sowohl im Staatsministerium und in den einzelnen Mini- 
sterien, als auch im Militair= und Civil-Kabinek, in demselben Gange fortzu- 
führen, wie es bisher geschehen ist. Die Adresse der Immediat-Berichte und 
Eingaben bleibt die bisherige, und die Vollziehung der Ausfertigungen erfolgt 
unter der Unterschrife: 
„Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen.“ 
Ich bitte Gott, daß Er Mir die Kraft und den Segen verleihen möge, 
diese Scellvertretung zur Zufriedenheit Sr. Majestät des Königs und zum Hritd 
des Landes zu führen, und daß die Wiederherstellung der zu Meinem und des 
Landes tiefslem Schmerz erschütterten Gesundheit Meines Königlichen Herrn 
Mich bald einer Aufgabe überheben möge, welche Ich in Gemäßheit Königlichen 
Befehles und im Hinblick auf Meine Pflichten gegen das Vaterland übernehme. 
Berlin, den 24. Oktober 1857. 
Prinz von Preußen. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen. 
v. Bodelschwingh. v. Massow. Gr. v. Waldersee. 
v. Manteuffel II. 
An das Staaksministerium. 
Redigirt im Bürcau des Staats. Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober- Lofbuchdruckerei 
(N. Decker).
	        
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