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Blätter zu fordern, und nöthigenfalls vorzuschreiben. Die desfallsigen Verfü-
ungen sowohl, wie die von der Generalversammlung getroffene anderweite
ahl des Gesellschaftsblattes sind durch das Arnsberger Regierungs-Amts-
blatt und durch die übrig bleibenden Gesellschaftsblätter und die Amtsblätter#
derjenigen Regierungen zu veröffentlichen, in deren Bezirken die inländischen
Gesellschaftsblckhter erscheinen.
5. 19.
Spatestens zwei Tage vor jeder Generalversammlung haben die Aktionaire
egen Deposition der Aktien, resp. der Quittungsbogen, in dem Büreau der
Heseusschaft oder bei den vom Verwaltungsrathe zu bestimmenden und öffent-
lich bekannt zu machenden Bankhäusern Einlaßkarten zu empfangen.
S. 20.
Die stimmfähigen Mitglieder erhalten außerdem Stimmzettel. Der Be-
von
fünf bis zehn Aktien oder Qutttungsbegen gewährt Eine Stimme,
eilf bis zwanzig Aktien oder Quittungsbogen gewährt zwei Stimmen,
ein und zwanzig bis dreißig Aktien oder Quittungsbogen gewährt drei
Stimmen,
ein und dreißig bis vierzig Aktien oder Quittungsbogen gewährt vier
Stimmen,
ein und vierzig bis funfzig Aktien oder Quitlungsbogen gewährt fünf
Stimmen,
ein und funfzig bis sechszig Aktien oder Quittungsbogen gewährt sechs
Stimmen,
ein und sechszig bis siebenzig Aktien oder Quittungsbogen gewährt sieben
Stimmen,
ein und siebenzig bis achtzig Aktien oder Quittungsbogen gewährt acht
Stimmen,
ein und achtzig bis neunzig Aktien oder Quittungsbogen gewährt neun
Stimmen,
ein und neunzig und darüber Aktien oder Quittungsbogen gewährt zehn
Stimmen.
Jeder stimmfäahige Aktionair kann sich durch einen anderen, von ihm mit
schriftlicher Vollmacht versehenen, stimmf#higen Aktionair vertreten lassen. Der
Mandatar hat seine Vollmacht bei seinem Eintritt in die Versammlung zu
binterlegen, nachdem er sie vorher als aufrichtig und wahr mitunterzeichner hat.
Ehefrauen werden durch ihre Ehemänner, Minderjährige und andere bevor-
mundete Personen durch ihre Vormünder und Kuratoren, moralische Personen
durch ihre Repräsentanten und Handlungshauser durch ihre Prokuratrager
repräsentirt, auch wenn diese nicht Aktionaire sind.
Niemand