Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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tion vorgelegt, und sollen die Ratifikations-Urkunden binnen vier Wochen in 
Berlin ausgewechselt werden. 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten gegenwärti- 
gen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt. 
Berlin, den 21. September 1857. 
(L. S.) Friedrich Hellwig. (L. S.) Ernst v. Albert. 
(L. S.) Gottlieb Wilhelm Kette. 
(LI. S.) Heinrich Friedberg. 
Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden, und hat die Auswechselung 
der Ratifikations-Urkunden vom +# Okrtober 1857. bereits startgefunden. 
  
(Nr. 4788.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Wanzlebener Kreises im Betrage von 40,000 Thalern. Vom 28. Se- 
tember 1857. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛt. 2c. 
Nachdem von den Kreisständen des Wanzlebener Kreises auf dem Kreis- 
tage vom 30. September 1856. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom 
Kreise unternommenen Chausseebauren erforderlichen Geldmittel im 5 einer 
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: 
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Sei- 
kens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage 
von 40,000 Rthlrn. ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im In- 
teresse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in 
Gemcßheir des §. 2. des Gesetzes vom 17. Jum 1833. zur Ausstellung von 
Obligationen zum Betrage von 40,000 Rthlrn., in Buchstaben: Vlerzig- 
tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 
10,000 Rehlr. zu 500 Rthlr. 
20,000 = = 100 = 
10,000 —- 50 = 
40,000 Rehlr. 
(N. 4#—Iss. 1117 nach
	        
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