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Provinz Sachsen, Negierungebezirk Ragdeburg.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Wanzlebener Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Räckgabe zu der
Obligation des Wanzlebener Kreises
Littr. M uͤber ..... Thaler à vier und ein halb Prozent
Zinsen
die ..... te Serie Zinskupons fuͤr die Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Wanzleben.
Wanzleben, den en 18.
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im
" Wanzlebener Kreise.
(Nr. 4789.) Allerhöchster Erlaß vom 28. September 1857., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chausseen: 1) von Wanzleben über Altenweddingen, Bahrendorf, Stem-
mern nach Welsleben; 2) von Wanzleben über Remkersleben, Kloster
Meyendorf nach Seehausen i. M.; 3) von Seehausen i. M. bis zur
Grenze des Kreises Wolmirstedt gegen Dreileben.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die von dem Kreise
Wanzleben im Regierungsbezirk Magdeburg beabsichtigten Chausseebauten:
1) von Wanzleben über Mtesweddin en, Baßrenvor , Stemmern nach Wels-
leben; 2) von Wanzleben über Remkersleben, Kloster Meyendorf nach See-
hausen i. M.; 3) von Seehausen i. M. bis zur Grenze des Kreises Wolmir-
stedt gegen Dreileben, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Ex-
propriationsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf
diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise
(N. 4½88—47289.) Wanz-