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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
Nr. 59—
(Nr. 4790.) Allerhöchster Erlaß vom 28. September 1857., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der im Kreise
St. Wendel liegenden Verbindungsstraße von der St. Wendel-auterecke-
ner Bezirköstraße zwischen Mambächel und Wieselbach durch das Bollen-
bacher Thal bis zur Bingen-Saarbrücker Staatsstraße bei Nah-Bol-
lenbach.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der im Kreise St. Wendel liegenden Verbindungsstraße von dem Num-
merstein 4,1% der St. Wendel-Lautereckener Bezirksstraße zwischen Mambächel
und Wieselbach durch das Bollenbacher Thal bis zur Bingen-Saarbrücker
Sraatsstraße bei Nah-Bollenbach genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch,
daß das Expropriarionsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grund-
stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich
den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Ehausseegeldes nach
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
geld-Karifs einschließlich der in demselben enthaltenen Beslummungen über die
efreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif-
ten, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Besiimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Geragn zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 28. September 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffemliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1857. (Nr. 4790—4792.) 112 (Nr. 4791.)
Ausgegeben zu Berlin den 21. November 1857.