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Schriften des Freien Deutschen Hochstiftes. Arbeitslosigkeit und
Arbeitsvermittlung in Industrie- und Handelsstädten. Bericht über
den 8. und 9. Oktober 1893 vom Fr. D. H. zu Frankfurt a. M. veranstalteten
socialen Congress. Berlin 1894. Otto Liebmann.
Dieser Congress hat viele Aufmerksamkeit und Theilnahme gefunden,
was er ohne Zweifel hauptsächlich seinem Gegenstande, aber auch den Bemühungen
der volkswirthschaftlichen Sektion des Hochstiftes zu danken hat,
denen es gelang, Männer der Theorie und der Praxis aus allen Kreisen, besonders
auch Vertreter der Arbeiterklasse zusammenzubringen. Die Verhandlungen
leiden etwas darunter, dass sie von den Gegenständen der Referate
losgerissen waren; diese bezogen sich, nach Veranlassung der Urheber des
Congresses, auf den modernen Arbeitsvertrag, auf Arbeitlosigkeit und Nothstandsarbeiten,
auf die Methode statistischer Erhebungen über Arbeitlosigkeit.
Die Debatte dagegen wurde von vornherein auf das Thema der Arbeitsvermittlung
zugespitzt, und nun doch wieder nicht bestimmt genug auf
einer lex ferenda, einem ausgearbeiteten Vorschlage, aufgebaut, wozu sich
vortrefflich der interessante Antrag geeignet hätte, den das Stuttgarter Gewerbegericht
auf Errichtung eines städtischen Arbeitsamtes kurz zuvor (im
Juli 1893), durch seinen Vorsitzenden, Herrn LAUTENSCHLAGER, gestellt hatte
(im Anhange mitgetheilt). Dieser Antrag hätte gedruckt in den Händen jedes
Theilnehmers sich befinden sollen; die kurze Mittheilung, mit der Herr
.LAUTENSCHLAGER die Discussion eröffnete, bot keinen Ersatz dafür. Nun
mussten von Uebelorientirten oder Uebelwollenden sonderbarer Weise die
Referenten sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie nicht über Arbeitsvermittelung
geredet hatten; und doch wagte Niemand zu bestreiten, dass
die beste, auch die centralisirte Arbeitsvermittlung, wofür ein bekannter
Febrikant einen utopischen Plan entwarf, die wesentlichen Ursachen der
Arbeitslosigkeit nicht beheben könne. Ein Handelskammersekretär war dann
wieder so sehr Naturarzt, dass er meinte, die Ursachen der Arbeitslosigkeit
gingen den Congress gar nichts an. Der ernsthaft zu nehmende Dissens
drehte sich aber um die Frage, ob Organisation des Nachweises durch Behörden
oder durch Arbeiter und Unternehmer getrennt, vorzuziehen sei.
Hingegen herrschte Uebereinstimmung im Unwillen über die gewerbmässige
private Nachweisung. Mehrere Arbeitervertreter klagten über das mangelhafte
Verständniss für die Statistik der Arbeitlosigkeit in ihren Kreisen.
Dass solche in erster Linie nothwendig sei, war wieder ein Punkt, der nicht
angefochten wurde. F. Tönnies.