Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

K. 8. 
Der jedesmalige Landrath des Wolmirstedter Kreises ist Deichhaupemann 
des Verbandes. Derselbe bestimmt seinen Stellvertreter. 
S. 9. 
Deichinspektor für den Verband ist der jedesmalige Distrikrs-Wasserbau- 
beamte, welcher, sobald er auf Antrag des Deichamtes Arbeiten für den Ver- 
band auszuführen hat, die reglementsmäáßigen Diäten und Reisekosten erhält. 
Dem Deichamte bleibt es überlassen, sich statt dessen über eine firirte Remune- 
rakion mit dem Wasserbau-Techniker zu einigen. 
S. 10. 
Zu dem Deichamte bestellen: 
1) die Magdeburg-Witenbergsche Eisenbahngesellschaft 1 Repräsentanten, 
2) der Königliche Fise .. ....... .. 1 
3) die Rittergüter Angern, Rogätz, Briest und Birk- 
holz ............................................. 1 - 
4) bie Gemeinden Angern, Rogätz, Zibberick und Wend- 
ka·......·.................................... 1 
n 
5) die Gemeinden Berkingen, Mahlwinkel und Vaethen 1 
6) die Gemeinden Uchedorf, Mahlpfuhl, Klein-Schwarz= 
losen, Hüselitz und Bellingen 1 - 
7) die Tangerhuͤtte ...... ........................... 1 - 
und fuͤr jeden Repraͤsentanten einen Stellvertreter. 
Nach der Feststellung des Katasters bleibt es vorbehalten, nach Anhoͤ- 
rung des Deichamtes die Wahlbezürt. durch Verfügung des Ministeriums für 
die landwirthschaftlichen Angelegenheiten abzuadndern. 
Der Wertreter des Fiskus wird von der Regierung, der Vertreter der 
Magdeburg-Wittenberger Eisenbahngesellschaft von dem Direktorium derselben 
und der Vertreter des Etablissemems der Tangerhütte von den Besitzern der- 
selben ernannt. 
Der Repräsentant für die vier Rittergürer wird von den Besitzern der- 
selben aus ihrer Mitte jedesmal auf sechs Jahre durch Stimmenmehrheit er- 
wählt. Bei Stimmengleichheit enrscheider das Loos. Die Besitzer der Ritter- 
güter können ihre Zeitpächter, ihre Gutsverwalter, oder einen anderen Deich- 
genossen zur Ausäbung ihres Stimmrechtes bevollmächtigen. 
(Nr. 4801) Frauen
	        
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