Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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1.7 - 
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: 24 - II. 1,50 - 
1 2 I III. 1 „5 * 
- - IV. 
und zu jedem Pferde ein und ein halber Ochse — drei Ochsen zu einem Pflug — 
in Ansatz zu bringen sind. » 
Bei ungünstigen Verhältnissen, als entfernter Lage des Ackers vom Wirth- 
schafrshofe, Unebenheit desselben, schwieriger Wiesenwerbung, Benutzung von 
Dungsurrogaten 2c., ist es den Taxkommissarien gestattet, die Anspannung bis 
fünf und zwanzig Prozent zu erhöhen. . 
Für dieses Zugvieh sind nachstehende Futtersätze zu berechnen: 
1) für jedes Pferd vier und dreißig Scheffel Hafer, sobenghn Scheffel Rog- 
gen oder Erbsen und zwei und vierzig Zentner oder Stiege Rauhfutter; 
2) für jeden Ochsen · 
a)beimWeidegangnachQualitcitdekWeidezweiundviekzigbisein 
und funfzig Zentner oder Stiege, 
b) bei der Stallfuͤtterung tritt dem hoͤchsten Futterbedarf ein Drittel 
hinzu, also acht und sechszig Zentner, 
c) wo kein Kleeheu oder dem gleich zu stellendes gutes Wiesenheu vor- 
handen ist, ein Zuschuß von Einem Scheffel Gerste. 
g. 25. 
Das Futter muß sowohl bei den Pferden und Zugochsen, als beim Rind- 
vieh und den Schaafen zu einem Drittel in Kraftfutter — Heu II. Klasse, 
Kartoffeln, Rüben rc. — bestehen und kann nur zu höchstens zwei Dritteln in 
Stroh gewährt werden. Wo dieses Verhälltniß nicht zu erreichen ist, soll mit 
Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse entweder durch Ankauf von Heu oder 
durch Fütterung von Körnern für Ersatz gesorgt werden. 
3. Vom Rindvieh. 
K. 26. 
Der Ererag vom Nutzvieh ist nach der für dasselbe zu verwendenden 
Futtermasse, nachdem vorher das für das Zugvieh Ersorberliche in Abzug ge- 
bracht ist, zu bestimmen und nach dessen Qualität festzusetzen, zu welchem Zweck 
das sämmtliche Heu auf Heu II. Klasse in der Art zu reduziren ist, daß 
der Klasse ein Werth v0voo . .. 74 Sgr. 
t III. 1 # * — 21 * 
beigelegt wird, und ist hierbei das Ruͤbsenstroh nur zu einer halben Stiege pro 
Scheffel Ertrag anzunehmen. Zwei Scheffel Kartoffeln werden einem Zentner 
Heu II. Klasse gleich geachtet. Die vorgefundene durchwinterte Hdupterzahl ist 
W“i— und werden dem Rindvieh überschießende Pferde und Füllen 
zugezählt. T- 
s«(uk.4810.) 125“ Dasselbe
	        
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