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5) die Verlängerung der Zeit, für welche die Gesellschaft geschlossen ist,
nur dann gültig beschlossen werden, wenn in der zum Zweck der Einberufung
zu erlassenden Tekannmachung ausdrücklich bemerkt ist, daß ein hierauf bezüäg-
licher Antrag zur Verhandlung kommen soll.
S. 26.
Ueber die Verhandlungen in der Generalversammlung wird ein gericht-
liches oder notarielles Protokoll aufgenommen.
Die Namen der erschienenen, zur Theilnahme an der Versammlung be-
rechtigten (G. 19.) Aktionaire, resp. ihrer Bevollmächtigten, sowie die Zahl
der einem Jeden von ihnen gebührenden Stimmen werden durch ein von dem
Direktorium zu vollziehendes Verzeichniß konstatirt, welches dem Protokolle bei-
zufügen ist.
Das Protokoll ist gültig vollzogen und für die Gesellschaft verbindlich,
wenn der Vorsitzende, sowie die beim Abschlusse des Protokolls anwesenden
Skrutatoren dasselbe unterschrieben haben.
B. Von dem Direktorium.
g. 27.
Das Direktorium hat seinen Sitz in Berlin und besteht aus sieben Per-
sonen, die vorbehaltlich der Ausnahmebestimmung des F. 28. von der Gene-
ralversammlung gewählt werden.
Die Mitglieder des Direktoriums werden auf drei Jahre gewählt, jedoch
mit der Maaßgabe, daß immer nach einem Jahre zwei und nach dem dritten
Jahre drei Mitglieder ausscheiden. Die Reihenfolge des Ausscheidens wird
durch das Amtsalter und bei gleichem Amtsalter durch das Loos bestimmr.
Die Ausscheidenden sind sofort wieder wählbar.
*“m
Das erste Direktorium bilden kraft des gegenwärtigen Statuts:
1) der Königliche Baurath F. Neuhaus zu Berlin,
2) der Bankier Paul Mendelssohn-Bartholdy zu Berlin,
3) der Kaufmann W. Herz zu Berlin,
4) der Kaufmann Siegmund Wiesenthal zu Berli,
5) der Rittergutsbesitzer Theodor Carl Gans Edler Herr zu Puttlitz auf
Pankow,
6) der