Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

  
Spandower Stadt-Obligation 
über 
Einhundert Thaler 
   
#( 
Ausgefertigt in Gemaßheit des landesherrlichen Privilcgiums vom 185. 
Gesetz-Sammlung de 185. Seite 
Wr. Magisirat der Stadt und Feslung Spandow, urkunden und bekennen 
hiermit, daß der Inhaber dieses Schuldscheins der hiesigen Sradt ein Darlehn 
von 100 Rechlr., schreibe: 
Einhundert Thalern 
Mreußisch Kurant gegeben hat, dessen Empfang wir hiermit bescheinigen. Diese 
Schuldsumme bildet einen Theil des zur Einrichtung einer städtischen Gas- 
beleuchtung in Gemaͤßheit des Allerhoͤchsten Privilegiums vom . . ten .... 
155. aufgenommenen Darlehns von 50,000 Rthlr. Die Rückzahlung dieses 
Darlehns geschieht von der Emission der Obligationen ab binnen spätestens 
vierzig Jahren nach Maaßgabe des feltgesiellten Tilgungsplans dergestalt, daß 
die darin jährlich ausgeworfene Amorkisationsrate im Haushaltsetat aufge- 
nommen und aus diesem Tilgungsfonds die Sradt-Obligationen vermittelst Aus- 
loosung oder freien Ankaufs binnen spätestens vierzig Jahren eingelöst werden. 
Die Stadtgemeinde Spandow behält sich das Recht vor, den Tilgungsfonds 
durch größere Ausloosungen zu verslärken, sowie sämmtliche noch umlaufende 
Schuldverschreibungen zu kündigen. Den Gläubigern siebt kein Kündigungs- 
recht zu. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen wer- 
den unker Bezeichnung ihrer Nummer, sowie des Termins, an welchem die Rück- 
zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanmmachung er- 
folgt drei Monate vor dem Zahlungskermine in dem Amtsblan der Königlichen 
Regierung zu Porsdam und im Staars-Anzeiger. Jedesmal, sobald eines dieser 
Blatter eingehen sollte, wird nach Bestimmung der Königlichen Regierung ein ent- 
sprechendes anderes Blatt gewählt werden. Bis zu dem Tage, an welchem 
solchergestalt das Kapiral zurückzugeben ist, wird dasselbe in halbjährlichen Ter- 
minen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechner, mit fünf Pro- 
zent jährlich verzinset. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt 
gegen bloße Rückgabe der auszugebenden Zinskupons, beziehungsweise dieser 
Schuldverschreibung, bei der Sradtkasse in Spandow, in der nach dem Eintritt 
des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldoerschrei- 
ung
	        
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