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bung sind auch die dazu gehoͤrigen Zinskupons der spaͤteren Faͤlligkeitster ine
zuruͤckzuliefern. Fuͤr die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekuͤndigten Kapitalbetraͤge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Ruͤckzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
nicht erhobenen Zinsen, verjaͤhren zu Gunsten der Stadtgemeinde Spandow.
Wenn die zu tilgenden Obligationen statt der Ausloosung aus freier Hand
erworben werden, so sollen die auf diesem Wege getilgten Nummern jedesmal
durch die oben bemerkten Blaͤtter oͤffentlich bekannt gemacht werden. In An—-
sehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zinskupons finden
die auf die Staatsschuldscheine und deren Kupons Bezug habenden Vorschrif-
ten der Verordnung vom 16. Juni 1819. wegen des Aufgebots und der Amor=
tisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere . 1. bis 13. mit nach-
stehenden näheren Bestimmungen Anwendung: «
a) die im F. 1. jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Ma-
gistrat gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäftre und Befug-
nisse zustehen, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatmini-
sterium zukommen; gegen die Verfügungen des Magistrats sindet Rekurs
an die Königliche Regierung zu Potsdam statt;
b) das im §. 5. jener Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem hie-
sigen Königlichen Kreisgericht;
c) die in den 996. 6. 9. und 12. jener Verordnung vorgeschriebenen Be-
kanntmachungen sollen durch diejenigen Blätter Veschehen, durch welche
die ausgeloosten Obligationen veröffentlicht werden;
4) an die Stelle der im F. 7. jener Verordnung erwähnten sechs Zinszahlungs-
termine sollen vier, und an die Stelle des im F. 8. erwähnten achten
Zahlungstermins soll der fünfte treten.
Mit dieser Schuldverschreibung sind balbjährige Zinskupons aus-
gegeben; die ferneren Zinskupons werden für fünfjährige Perioden ausgegeben
werden.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Stadtkasse
in Spandow gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie beigedruckten
Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-
kupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzei-
gung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Werpflichtungen haftet die
Stadtgemeinde Spandow mit ihrem Vermögen.
h Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Spandow, den 185.
Der Magistrat.
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistratsmitgliedes.)
(Nr. 4865.) 23* Serie