Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
— Nr. 23. — 
  
(Nr. 4879.) Allerhöchster Erlaß vom 6. April 1858., betressend die Verleihung der sis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung ciner Kreis-Chaussce 
von Haaren, im Kreise Büren, nach Paderborn. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Haaren, im Kreise Büren, nach Paderborn, im Kreise Pader- 
born, genehmigr habe, besiumme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht 
für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maa#tgabe der 
für die Staats-Chausseen beslehenden Vorschriften, auf diese Straße zur An- 
wendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Büren und den be- 
theiligten Gemeinden Paderborn, Kirchborchen und Nordborchen, im Kreise 
Paderborn, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der 
Straße das Recht zur Exhebung des Chausseegeldes nach den Besti mungen 
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ- 
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen und der 
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim- 
mungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, perleihen. 
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße 
zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 6. April 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestaͤt des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1758. 10—4881.) 38 (Nr. 46.) 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Mai 1858.
	        
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