— 257 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 23. —
(Nr. 4879.) Allerhöchster Erlaß vom 6. April 1858., betressend die Verleihung der sis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung ciner Kreis-Chaussce
von Haaren, im Kreise Büren, nach Paderborn.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Haaren, im Kreise Büren, nach Paderborn, im Kreise Pader-
born, genehmigr habe, besiumme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht
für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maa#tgabe der
für die Staats-Chausseen beslehenden Vorschriften, auf diese Straße zur An-
wendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Büren und den be-
theiligten Gemeinden Paderborn, Kirchborchen und Nordborchen, im Kreise
Paderborn, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straße das Recht zur Exhebung des Chausseegeldes nach den Besti mungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ-
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen und der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim-
mungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, perleihen.
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße
zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 6. April 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestaͤt des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1758. 10—4881.) 38 (Nr. 46.)
Ausgegeben zu Berlin den 31. Mai 1858.