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(Nr. 4880.) Allerhoͤchster Erlaß vom 19. April 1858., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee
von Gardelegen uͤber Hemstedt, Algenstedt bis zur Grenze des Kreises
Gardelegen gegen Bismark.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
im Gardelegener Kreise des Regierungsbezirks Magdeburg von Gardelegen
über Hemstedt, Algenstedt bis zur Kreisgrenze gegen Bismark durch die Stadt
und den Kreis Gardelegen, sowie die Gemeinden Hemsiedr, Lüffingen und Al-
genstedt genehmigt habe, besitumme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht
für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur
Entnahme der Chausseebau= und Unterhalmngs-Materialien, nach Maaßgabe
der für die Staars-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur
Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den genannten Bauunternehmern
gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Untrerhaltung der Straße das
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen und der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen von
Ihnen auf den Staats-Chausseen angewendet werden, verleihen. Auch sollen
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmun-
gen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen-
dung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 19. April 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage GSr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingb.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4881.)