Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Nr. 4880.) Allerhoͤchster Erlaß vom 19. April 1858., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee 
von Gardelegen uͤber Hemstedt, Algenstedt bis zur Grenze des Kreises 
Gardelegen gegen Bismark. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
im Gardelegener Kreise des Regierungsbezirks Magdeburg von Gardelegen 
über Hemstedt, Algenstedt bis zur Kreisgrenze gegen Bismark durch die Stadt 
und den Kreis Gardelegen, sowie die Gemeinden Hemsiedr, Lüffingen und Al- 
genstedt genehmigt habe, besitumme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht 
für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhalmngs-Materialien, nach Maaßgabe 
der für die Staars-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur 
Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den genannten Bauunternehmern 
gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Untrerhaltung der Straße das 
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen und der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen von 
Ihnen auf den Staats-Chausseen angewendet werden, verleihen. Auch sollen 
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmun- 
gen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen- 
dung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 19. April 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage GSr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingb. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4881.)
	        
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