Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Nr. 4882.) Allerhoͤchster Erlaß vom 26. April 1858., betreffend die Verleihung der Staͤdte- 
Ordnung fuͤr die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Stadtgemeinde 
Eschweiler im Regierungsbezirk Aachen. 
A.. Ihren Bericht vom 17. April d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will Ich 
der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertretenen Stadt- 
gemeinde Eschweiler im Regierungsbezirk Aachen, deren Antrage gemaß, nach 
bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe 
zur Zeit mit der Landgemeinde Kinzweiler siehr, die Städte-Ordnung für die 
Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. hierdurch verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 20. April 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 4883.) Allerhöchster Erlaß vom 26. April 1858., betressend die Verleihung der Städte- 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Stadtgemeinde 
Erkelenz im Regierungsbezirk Aachen. 
A.“ den Bericht vom 19. April d. J., dessen Anlage zurückfolgt, will Ich 
der auf dem Provinziallandtage im Stande der Stadte vertretenen Stadt- 
emeinde Erkelenz im Regierungsbezirk Aachen, deren Antrage gemäß, nach 
gewirbeer Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe 
mit der Landgemeinde Kückhofen sich befindet, die Städte-Ordnung für die 
Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. hierdurch verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 26. April 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 484)
	        
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