Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Provinz Sachsen, Negierungebezirk Magdeburg. 
..... ter Zins-Kupon æê€e Serie 
zu der 
Obligation des I. Jerichowschen Kreises 
Littr. . . .. . . über Thaler zu vier und ein halb Prozent 
Zinsen, uͤber .. . .. Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am 
EI .. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obligation fuͤr das Fallett. vom.en .. bis. zen 
mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Loburg. 
Loburg, den . t#n 18. 
Die ständische (Kommission für den Chausseebau im 
I. Jerichowschen Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg. 
Talomn 
zur 
Obligation des l. Jerichowschen Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des I. Jerichowschen Kreises 
Littr. ..... + uͤber .. . . . Thaler à vier und ein halb Prozent Zinsen 
die te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse L40 Loburg. 
Loburg, den ten 18. 
Die ständische Kammisston für D Shauffeebau im 
  
(Nr. 4899.)
	        
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