Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 1 —
(Nr. 4821.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Januar 1858., betreffend die Beauftragung Sr.
Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen mit der ferneren Stellver-
tretung Sr. Majestät des Königs in den Regierungsgeschäften.
E. Kbnigliche Hoheit und Liebden haben in Gemäßheit Meines# Erlasses
vom 23. Okcober v. J. Meine Stellvertretung mit Bereitwilligkeit übernom-
men und mit hingebender Treue geführt; das Land hat Ihnen den Segen
eines ungestörten Fortganges der Regierungsgeschafte und Ich habe Ihnen
die Ruhe zu verdanken, welche als Bedingung Meiner Wiederherstellung ge-
fordert wurde, und die bisherigen, mit Goltes Hülfe dazu gemachten erheblichen
Fortschritte ermöglicht hat. Es ist Mir Bedürfniß, dies mit gerührtem und
dankerfülltem Herzen auszusprechen. Hiermit verbinde Ich, da die Vorschrift
der Aerzte Mir noch eine fernere Enthaltung von den Geschäften zur Pflicht
macht, das Ersuchen und den Auftrag, daß Ew. Königliche Hoheit auch nach
dem 2)). d. M. noch auf fernere drei Monate Meine volle Stellvertrekung in
den Regierungsgeschäften, sowie in der Verwaltung der Angelegenheiten Mei-
nes Königlichen Hauses übernehmen. Ew. Königliche Hoheit und Liebden wol-
len hiernach das Erforderliche veranlassen.
Charlottenburg, den 6. Januar 1858.
Friedrich Wilhelm.
o. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. o. Westphalen.
v. Bodelschwingh. v. Massow. Gr. v. Waldersee.
v. Manteuffel II.
An des Prinzen von Preußen Kéönigliche Hoheit und Liebden.
Johrgang 1858. (Jr 4821—4822 1 (Nr. 4822.)
Ausgegeben zu Berlin den 9. Januar 1858