Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

— 381 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 34. — 
  
(Nr. 4922.) Allerhoͤchster Erlaß vom 7. Juni 1858., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee 
von Nordwalde, im Kreise Steinfurt, bis zu der Münster-Glanerbrücker 
Staatsstraße. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Nordwalde, im Kreise Steinfurt, bis zu der Münster-Glanerbrücker 
Staatsstraße genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Enc- 
nahme der Chaussee-Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung 
kommen soll. Zugleich will Jch dem Kreise Steinfurt gegen Uebernahme der 
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be- 
stimmungen über die Befreiungen und der sonstigen die Erhebung betreffenden 
usätzlichen Vorschriften, wie diese Besiimmungen von Ihnen auf den Staats- 
hausseen ang wendet werden, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 7. Juni 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Koͤnigs: 
Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgong 1858. (Nr. 4922—4923.) 55 (Nr. 4923.) 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Juli 1858.
	        
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