Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten, 
  
JNr. 37.— 
  
(Nr. 4931.) Mivilegium wegen Emission von 1,200,000 Rthlr. Prioritäts-Obligationen 
der Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft. Vom 5. Juli 1858. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von Seiten der Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft darauf 
angetragen ist, Behufs Vervollständigung der Betriebsmittel und Ausführung 
verschiedener Anlagen und deren vollständigen Ausrüstung ein drittes Darlehn 
zum Betrage von 1,200,000 Thalern durch Ausgabe auf den Inhaber lauten- 
der verzinslicher Prioritäts-Obligationen kontrahiren zu dürfen, haben Wir 
durch gegenwärtiges Privilegium in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 
17. Juni 1833. (Gesetz Sammlung für 1833. S. 75.) zur Emission der er- 
wähnten Prioritäts-Obligationen der Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft 
unter nachstehenden Bedingungen Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilt. 
C. 1. 
Das Anleihekapital beträgt 1,200,000 Rthlr. und wird unter Emission 
von Prioritäts-Obligationen dritter Serie aufgebracht. 
Die dem Bedürfnisse entsprechende Emission dieser Obligationen bleibt 
der Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn oder der an ihre Stelle tretenden 
verwaltenden Behörde der Stargard-Posener Eisenbahn unter Genehmigung 
des Handelsministers vorbehalten. 
Den nach den Privilegien vom 27. Dezember 1852. und vom 12. März 
1855. (Gesetz-Sammlung fan 1853. S. 6. und für 1855. S. 181.) emittir- 
ten Obligationen steht das Vorzugsrecht vor den in Folge des gegenwartigen 
Piivilegil emittirten zu. 
g. 2. 
Die Obligationen werden jede zum Betrage von Einhundert Thalern 
mit blauem Druck und mit fortlaufenden Nummern, welche im Anschlusse an 
Jahrgang 1858. (Nr. 4931.) 61 die 
Ausgegeben zu Berlin den 11. August 1858.
	        
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