Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Drovinz Dommern, Negierungsbezirk Stettin. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Usedom-Wolliner Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Usedom-Wolliner Kreises 
Liiit. über. Thaler 3 Prozent Zinsen 
die z Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der 
Kreis-Kommunalkasse zu Swinemünde oder der Ritterschaftlichen Privatbank 
zu Stettin. 
Swinemünde, den #n .. 18.. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Usedom-Wolliner Kreise. 
  
(Nr. 4824.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Bestätigung eines ferneren Nachtrages zu 
dem Statute der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft. Vom 21. De 
zember 1857. 
We# Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen rc. 2c. 
Nachdem die Berlin-Anbaltische Eisenbahngesellschaft in den am 28. April 
1856. und am 29. April 1857. abgehaltenen Generalversammlungen eine Aen- 
derung des F. 47. des unterm 15. Mai 1839. bestätigten Gesellschaftsstatuts 
(Gesetz Sammlung für 1839. S. 177. ff.) beschlossen hat, wollen Wir in Ge- 
mßheit des §. 26. des Statuts dem Uns vorgelegten Statutnachtrage hier- 
durch Unsere landesherrliche Genehmigung, dem Antrage der Gesellschafts- 
Vorstände gemäß, mit der Maaßgabe ertheilen, daß die den Mitgliedern des 
Verwalkungsrathes vom 1. Januar 1556. ab mit dreiviertel Prozent des jähr- 
lichen Reinertrages zu gewährende Tantieme in einem Jahre die Gesammt- 
summe von fünflausend Thalern nicht übersteigen darf. 
Diese Beslätigungs Urkunde ist mit der gedachten Nachtragsbesiimmung 
durch die Gesetz-Sammlung zur öffenlichen Kenneniß zu bringen. 
(Nr. 4823—4624) Ur-
	        
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