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Drovinz Dommern, Negierungsbezirk Stettin.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Usedom-Wolliner Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Usedom-Wolliner Kreises
Liiit. über. Thaler 3 Prozent Zinsen
die z Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der
Kreis-Kommunalkasse zu Swinemünde oder der Ritterschaftlichen Privatbank
zu Stettin.
Swinemünde, den #n .. 18..
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im
Usedom-Wolliner Kreise.
(Nr. 4824.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Bestätigung eines ferneren Nachtrages zu
dem Statute der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft. Vom 21. De
zember 1857.
We# Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2c.
Nachdem die Berlin-Anbaltische Eisenbahngesellschaft in den am 28. April
1856. und am 29. April 1857. abgehaltenen Generalversammlungen eine Aen-
derung des F. 47. des unterm 15. Mai 1839. bestätigten Gesellschaftsstatuts
(Gesetz Sammlung für 1839. S. 177. ff.) beschlossen hat, wollen Wir in Ge-
mßheit des §. 26. des Statuts dem Uns vorgelegten Statutnachtrage hier-
durch Unsere landesherrliche Genehmigung, dem Antrage der Gesellschafts-
Vorstände gemäß, mit der Maaßgabe ertheilen, daß die den Mitgliedern des
Verwalkungsrathes vom 1. Januar 1556. ab mit dreiviertel Prozent des jähr-
lichen Reinertrages zu gewährende Tantieme in einem Jahre die Gesammt-
summe von fünflausend Thalern nicht übersteigen darf.
Diese Beslätigungs Urkunde ist mit der gedachten Nachtragsbesiimmung
durch die Gesetz-Sammlung zur öffenlichen Kenneniß zu bringen.
(Nr. 4823—4624) Ur-