Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Zins-Kupon l 4 
zur 
Stargard-Posener Eisenbahn-Obligation 
*% „ 
.......... Thaler Preußisch Kurant hat Inhaber dieses vom ten 
............... ab in Breslau bei der Hauptkasse der Direktion der Ober- 
schlesischen Eisenbahn oder nach seiner Wahl in Berlin oder Stettin bei einer 
von der Direktion jedesmal naͤher zu bezeichnenden Stelle zu erheben. Dieser 
Zinskupon wird unguͤltig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach 
der Verfallzeit zur Zahlung praͤsentirt, oder wenn die Vorderseite desselben 
durchkreuzt oder eine Ecke abgeschnitten ist. 
Breslau, am . . ten ............. 18.. 
Koͤnigliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. 
(Zwei Unterschriften.) 
Eingetragen 
in die Prioritaͤts-Obligations-Kontrole 
Fol. ..... 
(Nr. 4931 C.
	        
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