Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Roͤniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1857. 
Im Allerhoͤchsten Auftrage Sr. Majestaͤt des Koͤnigs: 
(L. S.) Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. Simons. 
Fernere Nachtrags-Bestimmung 
zu dem am funfzehnten Mai achtzehnhundert neun und dreißig 
Allerhöchst bestätigten Statute der Berlin= (Saächsischen, jetzt 
Berlin-) Anhaltischen Eisenbahngesellschaft 
(Gesetz-Sammlung Nr. 2019.). 
Die Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaff hat folgende Abänderung 
resp. Ergänzung ihres obenbezeichneten Staturs beschlossen: 
Der Paragraph sieben und vierzig des gedachten Statuts fallt 
fort und an dessen Stelle tritt nachstehende Bestimmung: 
Die Mitglieder des Verwaltungsrathes erhalten keine Besol= 
dung; sie beziehen jedoch, und zwar vom ersten Januar achtzehnhun- 
dert sechs und funfzig ab, für ihren Zeitaufwand und ihre Mühwal- 
tung, zusammen eine Tantieme von E Prozent des reinen jaͤhr- 
lichen Ertrags des Unternehmens. Aus dieser Tantieme wird dem 
Vorsitzenden eine entsprechende Entschaͤdigung fuͤr das von ihm zu 
unterhaltende Büreau durch den Verwaltungsrath vorweg festge- 
setzt und der Ueberrest unter die sämmtlichen Mitglieder gleichmäßig 
vertheilt. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober- Hofbuchdeuckerei 
(N. Deckern.
	        
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