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Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Roͤniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1857.
Im Allerhoͤchsten Auftrage Sr. Majestaͤt des Koͤnigs:
(L. S.) Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. Simons.
Fernere Nachtrags-Bestimmung
zu dem am funfzehnten Mai achtzehnhundert neun und dreißig
Allerhöchst bestätigten Statute der Berlin= (Saächsischen, jetzt
Berlin-) Anhaltischen Eisenbahngesellschaft
(Gesetz-Sammlung Nr. 2019.).
Die Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaff hat folgende Abänderung
resp. Ergänzung ihres obenbezeichneten Staturs beschlossen:
Der Paragraph sieben und vierzig des gedachten Statuts fallt
fort und an dessen Stelle tritt nachstehende Bestimmung:
Die Mitglieder des Verwaltungsrathes erhalten keine Besol=
dung; sie beziehen jedoch, und zwar vom ersten Januar achtzehnhun-
dert sechs und funfzig ab, für ihren Zeitaufwand und ihre Mühwal-
tung, zusammen eine Tantieme von E Prozent des reinen jaͤhr-
lichen Ertrags des Unternehmens. Aus dieser Tantieme wird dem
Vorsitzenden eine entsprechende Entschaͤdigung fuͤr das von ihm zu
unterhaltende Büreau durch den Verwaltungsrath vorweg festge-
setzt und der Ueberrest unter die sämmtlichen Mitglieder gleichmäßig
vertheilt.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober- Hofbuchdeuckerei
(N. Deckern.