Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
JNNr. 39. — 
  
(Nr. 4934.) Privilegium wegen Emission von Prioritckts-Obligationen der Rheinischen 
Eisenbahngesellschaft zum Betrage von 5,000,000 Thalern. Vom 2. August 
1858. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen rc. ꝛu. 
Nachdem von Seiten der unterm 21. August 1837. Allerhöchst bestätig- 
ten Rheinischen Eisenbahngesellschaft darauf angetragen worden ist, derselben 
Behufs der Ausführung der ihr durch Aüerhöchsfe Kabinetsorder vom 5. März 
1856. konzedirten Unternehmungen zur Erweiterung der Rheinischen Eisenbahn 
die Zufnabme einer Anleihe auf Höhe von fünf Millionen Thalern Kurant 
egen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons versehener 
Dälganonen zu gestatten, so ertheilen Wir, in Berücksichtigung der Gemein- 
nühigkeit des Unternehmens und in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833., 
durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emis- 
sion der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen: 
F. 1. 
Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern von 1. bis 30,000. 
nach den beiliegenden Schemas A. und B. ausgestellt und von drei Direktoren 
und dem Spezialdirektor resp. dessen Stelloertreter unterzeichnet. 
Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt. 
Die Nummern von 1. bis 20,000. werden auf 200 Thaler jede, die Nummern 
von 20,001. bis 30,000. auf 100 Thaler jede ausgestellt. 
G. 2. 
Das Darlehn trägt vier und ein halbes Prozent Zinsen, welche in halb- 
jaährigen Raten postnumerando am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres 
gezahlt werden. Zu dem Ende werden den Obligationen für die nächsten fünf 
Jahre zehn Zinskupons, jeder 42 vier Thalern funfzehn Silbergroschen und 
resp. zu zwei Thalern sieben Silbergroschen sechs Pfennigen, zahlbar am 
Jahrgang 1858. (Nr 1934.) 63 2. Ja- 
Ausgegeben zu Berlin den 25. August 1858.
	        
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