Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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a) wenn es in Bewegung islt: 
ein helles weißes Licht oben am Maste (an einer Stange) oder 
oben vorn am Schornsteine, 
ein gruͤnes Licht an der Steuerbordseite (rechts), 
ein rothes Licht an der Backbordseite (links); 
b) wenn es vor Anker liegt: 
ein gewöhnliches helles Licht oben am Maste (an einer Stange) 
oder oben vorn am Schornsteine. 
2) Die Laternen müssen so cingerichtet sein, daß das Licht gleichmaßig, 
ungebrochen und klar scheint. 
3) Die Seitenlaternen mit farbigem Lichte sind vorn am Radkasten an- 
zubringen und nach der Seite des Schiffsdeckc mit mindestens drei 
Fuß hohen Schirmen zu versehen, damit das Licht der einen Seite 
von der anderen nicht gesehen werden kann. 
Außerdem hat jedes Dampfschiff von fünf zu fünf Minuten, und, 
dafern es ein Fahrzeug in seinem Fahrsiriche vor sich bemerkt, sofort 
nach dessen Wahrnehmung ein deutlich vernehmbares Zeichen durch die 
Glocke oder Dampfpfeife zu geben. 
Dampfschiffe dürfen bei ihrer Ankunft vor einer mit hohen Ufer- 
wänden versehenen scharfen Stromkrümmung, in welcher sie von einem 
begegnenden Fahrzeuge nicht zeitig genug wahtgenomenen werden können, 
wie auch bei Dunkelheit oder dichtem Nebel an solchen Stellen, wo 
häufig andere Fahrzeuge im Fahrwasser oder dessen unmittelbarer Nähe 
sich befinden, höchsiens mit halber Maschinenkraft fahren. 
9. des Begegnens der Schiffe oder Flöße: 
a) im freien Strome: 
aa) der Segelschiffe oder Flöße. 
. 22. 
Von zwei sich im freien Fahrwasser begegnenden Segelschiffen oder 
Flötßzen behält dasjenige, welches gezogen wird, die Leinpfadseite. 
Wird keines derselben gezogen, so muß das segelnde Schiff dem 
blos vom Strome getriebenen Schiffe oder Floße, soweit es Wind und 
Oertlichkeit gestatten, ausweichen und gleichzeitig diejenige Seite, auf 
welcher letzteres vorbeikommen kann, von einem an der Spitze aufgestell- 
ten Manne in angemessener Entfernung durch Juruf und verständliche 
Zeichen andeuten lassen. Auf diesen Zuruf ist zum Zeichen, daß er rich- 
tig verstanden worden, stets zu antworten. 
Das Ausweichen der Schiffe muß jeder Zeit möglichst beschleunigt 
werden. 
(Nr. 4936.) bb) der
	        
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