Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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slimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Baden-Baden, den 19. Juli 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
Für den abwesenden Finanzminister: 
v. d. Heydt. v. Raumer. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4941.) Allerhöchster Erlatz vom 20. Juli 1858., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von Straelen im Kreise Geldern, Regierungsbezirks Düsseldorf, 
zur Limburgischen Grenze in der Richtung auf Arcen an der Maas. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der 
Gemeinde-Chaussee von Straelen im Kreise Geldern, Regierungsbezirks Düssel- 
dorf, zur Limburgischen Grenze in der Richtung auf Arcen an der Maas ge- 
nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich der Gemeinde Straelen gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das * zur Erhe- 
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen und der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen 
von Ihnen angewendet werden, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 20. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenklichen 
Kenntniß zu bringen. 
Baden-Baden, den 20. Juli 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
Für den abwesenden Finanzminister: 
v. d. Heydt. v. Raumer. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Nr. 49410—4912.) (Nr. 4942,)
	        
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