Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Nr. 4942.) Allerhöchster Erlaß vom 2. August 1858., betreffend die Genchmigung zur 
Herstellung und Benutzung einer mit Lokomotiven zu befahrenden Eisen- 
bahn von der Steinkohlengrube Neu-Duisburg nach dem Bahnhofe 
Duisburg der Cöln-Mindener Eisenbahn, Seitens der Bergbau-Mktien= 
gesellschaft Neu-Duisburg. 
ch will nach Ihrem Antrage vom 22. Juli d. J. zu der von dem Vor- 
stande der Bergbau-Aktiengesellschaft Neu-Duisburg zu ODuisburg beabsichtigeen 
Herstellung und Benutzung einer mit Lokomotiven zu befahrenden Eisenbahn 
von der Steinkohlengrube Neu-Duisburg nach dem Bahnhofe Duisburg der 
Cöln-Mindener Eisenbahn, sowie zu dem Anschlusse an die letztgenannte Bahn, 
nach Maaßgabe des Mir vorgelegten Planes hierdurch Meine Genehmigung 
unter der Bedingung ertheilen, daß anderen Unternehmern sowohl der Anschluß 
an die Bahn misrein. Zweigbahnen, als auch die Benutzung der Hauptbahn 
gegen zu vereinbarende, eventuell von Ihnen festzusetzende Fracht= oder Bahn- 
eldsätze vorbehalten bleibt. Zugleich beslimme Ich, daß die in dem Gesetze 
ber die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vor- 
schriften über die Expropriation auf dieses Unternehmen Anwendung finden sollen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Ostende, den 2. August 1858. 
Im Allerhöchsien Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Redigirt im Büreau des Staats-Mintsteriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Lofbuchdruckerel 
(N. Decker).
	        
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