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(Nr. 4942.) Allerhöchster Erlaß vom 2. August 1858., betreffend die Genchmigung zur
Herstellung und Benutzung einer mit Lokomotiven zu befahrenden Eisen-
bahn von der Steinkohlengrube Neu-Duisburg nach dem Bahnhofe
Duisburg der Cöln-Mindener Eisenbahn, Seitens der Bergbau-Mktien=
gesellschaft Neu-Duisburg.
ch will nach Ihrem Antrage vom 22. Juli d. J. zu der von dem Vor-
stande der Bergbau-Aktiengesellschaft Neu-Duisburg zu ODuisburg beabsichtigeen
Herstellung und Benutzung einer mit Lokomotiven zu befahrenden Eisenbahn
von der Steinkohlengrube Neu-Duisburg nach dem Bahnhofe Duisburg der
Cöln-Mindener Eisenbahn, sowie zu dem Anschlusse an die letztgenannte Bahn,
nach Maaßgabe des Mir vorgelegten Planes hierdurch Meine Genehmigung
unter der Bedingung ertheilen, daß anderen Unternehmern sowohl der Anschluß
an die Bahn misrein. Zweigbahnen, als auch die Benutzung der Hauptbahn
gegen zu vereinbarende, eventuell von Ihnen festzusetzende Fracht= oder Bahn-
eldsätze vorbehalten bleibt. Zugleich beslimme Ich, daß die in dem Gesetze
ber die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vor-
schriften über die Expropriation auf dieses Unternehmen Anwendung finden sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Ostende, den 2. August 1858.
Im Allerhöchsien Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Mintsteriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Lofbuchdruckerel
(N. Decker).