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fordert, so muß dieser Mehrbetrag als außerordentlicher Beitrag ausgeschrieben
und von den Oeichgenossen aufgebracht werden.
K. 7.
Der Deichverband übernimmt die Unterhaltung der bestehenden Deiche
von Bockum bis unterhalb des gegenüber der Stadt Uerdingen belegenen
Dammhauses.
Die neuen Deiche werden den betreffenden Eigenthümern, welche den
Grund und Boden zur Anlage der Deiche unentgeltlich gegeben haben, zur
Benutzung überwiesen; letztere haben sich aber hierbei überall nach den Vor-
schriften des Deichhauptmanns zu richten und dürfen namentlich die Deiche nur
zum Grasgewinn benutzen.
SF. 8.
Zu den Geschäáften des Deichhauptmanns gehört auch die Anordnung
znd Leitung der Maaßregeln zur Abwehr der Gefahr bei Hochwasser und
isgang.
g. 9.
Die Zahl der Repräsentanten der Deichgenossen im Deichamte wird auf
neun festgesetzt, und zwar:
2 für die Spezialgemeinde Bockum,
1 — Ehingen,
2 "O— Huckingen,
2 " -bó Mündelheim
und 2 Oc Serm.
Die Repräsentanten werden aus denjenigen Deichgenossen gewählt, welche
wenigstens fünf Thaler Grundsteuer von ihren deichpflichtigen Grundstücken
entrichten.
Jährlich scheidet ein Drictel der Repradsentanten aus und wird durch
neue Wahl ersetzt.
Die das erste und zweite Mal Ausscheidenden werden durch das Loos
bestimmt.
Mit dem Aufhören der Wählbarkeit verliert die Wahl ihre Wirkung.
(#. 4%. Vater