Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

— 501 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 43. — 
  
(Nr. 4945.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Juni 1858., betreffend den Uebergang eines Theils 
der Gewerbepolizei an das Ministerium des Innern. 
N durch Meinen Erlaß vom 17. März 1852. (Gesetz-Sammlung 
1852. S. 83.) die Gewerbepolizei rücksichtlich nachstehend bezeichneter Gewerbe, 
als: 1) derjenigen, welche in dem F. 1. des Gesetzes über die Presse vom 
12. Mai 1851. aufgeführt sind, 2) der Unternehmer von Tanz= und Fecht- 
schulen, Turn= und Bade-Anstalten, 3) der Schauspiel-Unternehmer, 4) der 
Pfandleiher, derjsenigen, welche mit Schießpulver handeln, welche meublirte 
Zimmer oder Schlafstellen gewerbsweise vermiethen, der Lohnlakaien und derer, 
welche auf öffenklichen Straßen und Plätzen oder in Wirthshäusern ihre Dienste 
anbieten, sowie 5) des Kleinhandels mit Getränken, der Gastwirthschaft und 
der Schankwirthschaft, dem Ministerium des Innern mit der Maaßgabe über- 
tragen worden, daß dies auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen keine An- 
wendung finde, bestimme Ich auf den Bericht des Staarsministeriums vom 
19. d. M. hierdurch, daß die Gewerbepolizei I. rücksichtlich der vorstehend auf- 
geführten Gewerbe, auch insoweit einzelne derselben im Umherziehen betrieben 
werden, II. rücksichtlich der in den §#. 18. und 19. des Regulatios über den 
Gewerbebetrieb im Umherziehen vom 28. April 1824. erwähnten Gewerbe, 
als: der Musiker, Drehorgelspieler, Schaukastenführer, Equilibristen, Kunstrei- 
ter, Marionetten= und Puppenspieler, Taschenspieler und solcher Personen, die 
Kunst= oder Naturseltenheiten zur Schau ausstellen, sowie der Schauspieler- 
und ähnlichen Gesellschaften — mögen diese Gewerbe im Umherziehen oder als 
stehende Gewerbe betrieben werden — von dem Ministerium für Handel, Ge- 
werbe und offentliche Arbeiten an das Ministerium des Innern übergehen soll. 
M.# Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
u bringen. 
“ erlin, den 30. Juni 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
o. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen. 
v. Bodelschwingh. v. Massow. Gr. v. Waldersee. 
An das Staatsministerium. 
  
Jabrgang 1858. (Tr. 4015—4946.) 70 (Nr. 4946.) 
Ausgegeben zu Berlin den 8. September 1858.
	        
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